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mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die geplanten und im Fahrkalender 2025 bereits veröffentlichten notwendigen Fahrbahnsanierungen auf der Luegbrücke und die damit einhergehenden Einschränkungen für den Verkehr in der ersten Mai-Woche 2025 informieren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis bezüglich der anstehenden Maßnahmen und bitten um weiterhin umsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Ihr ASFINAG-Team

 

Fahrbahnsanierungen ab 05. Mai – einspurige Verkehrsführungen & Fahrverbote in den Nachtstunden

Am 5. Mai startet die ASFINAG wie geplant mit Fahrbahnsanierungen auf der Luegbrücke. Für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer bedeutet dies, dass zwischen 5. und 11. Mai während des Tages lediglich eine Fahrspur pro Richtung auf der Luegbrücke zur Verfügung steht. Die eigentlichen Hauptarbeiten finden in der Nacht statt. Das ist jedoch nur mit einem zusätzlichen Lkw-Fahrverbot für diesen Zeitraum möglich.

Das bedeutet:

  • Fahrverbot für alle Lkw über 3,5 Tonnen von 20:30 Uhr bis 05:00 Uhr sofern das Ziel in beiden Richtungen nur durch Überfahrt über die Luegbrücke zu erreichen ist
  • Fahrverbot für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (einschließlich Busse, Caravan, etc.) von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr zwischen den Anschlussstellen Matrei-Steinach und Brenner-Nord

Zur Einhaltung des Lkw-Fahrverbots werden polizeiliche Kontrollen im Oberland (bei Pettnau) und im Unterland (Kufstein, Dosierbereich) durchgeführt. Fahrzeuge, deren Ziel nur über die Luegbrücke erreicht werden kann, werden an diesen Kontrollpunkten zurückgeleitet. Ebenso finden bei den Anschlussstellen Steinach-Matrei sowie Brenner-Nord polizeiliche Kontrollen und Ahndungen statt.

Für Busse besteht in dieser Zeit die Möglichkeit einer regionalen Umleitung über die B 182 Brennerstraße.

Die Maßnahmen sind alternativlos erforderlich, da Schäden an der Fahrbahn unbedingt saniert werden müssen.

Die ASFINAG versucht, diese Maßnahmen möglichst rasch durchzuführen und setzt dafür ausreichend Ressourcen ein. Jedoch sind derartige Arbeiten witterungsabhängig- sie sollten allerspätestens am 11. Mai abgeschlossen sein.

 

 

Die umfangreiche Informations-Landingpage ist unter
www.asfinag.at/luegbruecke
abrufbar!

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Ombudsstelle

ASFINAG Ombudsstelle – Patrick Riawan
Montag bis Freitag, 09-12 Uhr
Telefon: +43 (0) 50108 99355
a13-ombudsperson@asfinag.at

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